
Abschrift aus "Der Jagdgebrauchshund" 6-2026
Laut aus dem Stammbuchamt
Liebe Verbandsrichter, liebe Führer und alle, die es werden wollen,
die Zulassung unserer Hunde zu Prüfungen wird durch die Satzung des JGHV im Paragrafen 23 geregelt.
Die dort festgeschriebenen Bestimmungen gelten für alle (!) Prüfungen, die die Mitgliedsvereine durchführen - nicht nur für die gemeinsamen Verbandsprüfungen des JGHV.
Aus gegebenem Anlass und immer häufigeren Nachfragen von Vereinen und Führern möchte ich nochmal wichtige Punkte benennen, auf die ein Prüfungsleiter bei der Zulassung achten muss, damit die Prüfung auch korrekt anerkannt und eingetragen werden kann.
Knapp erklärt: Zu Anlagenprüfungen dürfen nur anerkannte Jagdhunderassen mit JGHV/FCI-Papieren zugelassen werden oder solche, die eine Registerbescheinigung mit Sperlingshund haben.
Auch eine vorab erteilte Einzelfallgenehmigung des Stammbuchamtes für einige wenige Rassen, die im VDH mit Einzelzuchtverträgen gezüchtet werden, berechtigt zur Teilnahme.
Zu Leistungsprüfungen hingegen können Hunde aus 109 Rassen mit JGHV/VDH/FCI -Papieren laufen, nämlich alle anerkannten aber auch alle bis auf Widerruf zugelassenen Rassen.
Probleme bei der Zulassung tauchen meist nur bei Anlagenprüfungen auf. Kompliziert wird der Fall im Herbst 2026 bei der Rasse Spinone Italiano. Bis 2024/25 erhielten Hunde dieser Rasse Einzelfallgenehmigungen, weil sie über VDH-Einzelzuchtverträge gezüchtet wurden. Damit war für Prüfungsleiter die Sache klar, eine Genehmigung des Stammbuchamtes lag vor. Spätestens ab diesem Jahr galt dies nicht mehr, weil beide existierenden Spinone-Klubs vorläufige Mitglieder im VDH wurden und die Ahnentafeln demzufolge seit fast zwei Jahren wieder über die Klubs erstellt werden. Da beide Klubs vorerst jedoch keine Mitglieder im JGHV waren, fiel die Frühjahrsanlagenprüfung (VJP, Derby etc) für alle Spinone Führer aus.
Mittlerweile wurde jedoch der "1.Spinone-Italiano-Klub" (Anm."1.Spinone-Italiano-Club Deutschland 2008 e.V."/SICD) in den JGHV aufgenommen, so dass Hunde aus deren Zucht und aus dem Ausland wieder zu den anerkannten Jagdhunderassen wechseln. Damit ist der Weg für Anlageprüfungen wieder offen.
Allerdings gilt dies nicht für Spinone, die im "Verein für Spinone Italiano" gezüchtet werden und über diesen ihre Ahnentafel ausgestellt bekommen. Diese Hunde dürfen, sofern sie nicht in das Zuchtbuch des "1. Spinone Italiano Klubs" übernommen werden, weiterhin nur Leistungsprüfungen laufen.
Man muss also genau hinschauen!
Ähnliche Szenarien haben wir auch bei den Spaniels oder verschiedenen Terriern. Auch bei diesen Rassen gibt es neben den Zuchtvereinen, die im JGHV Mitglied sind, weitere Vereine, die diese Rassen züchten, z.B. den Spaniel Club Deutschland, den Klub für Terrier (KFT) oder den Verband für Züchter und Freunde des Westfalenterriers, die nicht im JGHV organisiert sind.
Grob gesagt: jagdliche Anlagenprüfungen können nur Hunde laufen, die in JGHV Mitgliedsvereinen gezüchtet sind, vom Ausland mal abgesehen. Daran haben sich auch Spezialzuchtvereine zu halten oder Vorstehhundzuchtvereine, die eigene Anlagenprüfungen wie das Derby oder die AZP abhalten.
Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte vor Zulassung das Stammbuchamt. Es wäre unschön, wenn Führer nach Absolvierung einer dieser Prüfungen nachher die Nachricht erhalten, dass das Ergebnis nicht anerkannt werden kann und alle Eintragungen dahingehend zu streichen sind. Das Ärgernis wollen wir uns und den Führern ersparen.
Ich wünsche Waidmannsheil und viel Suchenglück bei Prüfungen und im praktischen Jagdbetrieb.
Ihre Peggy Dornig, Stammbuchführerin JGHV
Termine Prüfungen
Herbstzuchtprüfung HZP und Alterszuchtprüfung AZP des SICD e.V.
in den Revieren um Cham/19.09.2026
Die HZP und AZP, mSp/oSp, des SICD findet am 19.09.2026 in den Revieren um Cham statt.
Gerichtet wird nach der gültigen VZPO des JGHV und der gültigen Prüfungsordnung AZP des SICD e.V.
Bitte dazu die Nennformulare Formblatt 1 des JGHV nutzen und ausgefüllt und an unten genannte Mailadresse schicken.
Meldeschluss ist der 04.09.2026 - SICD Mitglieder werden bevorzugt.
Nennungen bitte per Email an christiane.dimigen@spinone-club.de
Nenngeld: Mitglieder des SICD 150,- € / Nichtmitglieder : 170,- €
zzgl. Ente: 25,- € (vor Ort in bar zu entrichten)
Überweisung zeitgleich mit der Nennung auf folgendes Konto
unter der Angabe des Namens und der Prüfung:
SICD e.V. IBAN: DE18 7436 9146 0000 2536 77 BIC: GENODEF1RZK
Nenngeld ist Reuegeld!
Allgemeines: Die Prüfung findet mit mindestens 3, maximal mit 8 Hunden statt.
Jeder Hundeführer muss in Besitz eines gültigen Jagdscheines sein.
Flinte und bleifreie Munition sind mitzubringen. Ahnentafeln und Impfpässe mit dem Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung sind der Suchenleitung vorzulegen.
Heiße Hündinnen sind vor Beginn der Prüfung zu melden.
Hundeführer, Hunde und Gäste sind vom Veranstalter nicht versichert.
Seitens des Veranstalters wird keine Haftung für evt. auftretende Schäden übernommen.
Eine Einladung zur Prüfung erfolgt rechtzeitig nach Meldeschluss per Mail.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Prüfungsobmann:
Christiane Dimigen, Tel: 0170/ 3269778
Die Prüfungsordnungen des JGHV
Diese Prüfungsordnungen stehen zum Download bereit
